Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 22.03.2006 - 7 Ca 590/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,44434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.03.2006 - 7 Ca 590/06
- LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06
Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. März 2006 - 7 Ca 590/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger Auskunftserteilung für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für den Zeitraum September 2002 bis November 2003 und Zahlung eines Entschädigungsbetrages verlangt, der für gewerbliche Arbeitnehmer über EUR 33.950,00 (in Worten: Dreiunddreißigtausendneunhundertfünfzig und 00/100 Euro) und für Angestellte über EUR 212, 50 (in Worten: Zweihundertzwölf und 50/100 Euro) hinausgeht.